Unsere Regeln

Unkomplizierte und rasche Vermittlungen sind uns ein Anliegen. Dennoch müssen einige Regeln eingehalten werden, damit das Nachbarschaftsnetz funktionieren kann.

 

Voraussetzungen für die Teilnahme

Voraussetzung für die Teilnahme am JAHE-Nachbarschaftsnetz ist die Mitgliedschaft im Verein JAHE. Eine Mitgliedschaft ist für alle in Riehen oder Bettingen wohnhaften Personen ab 16 Jahren möglich. Für Jugendliche ist das freiwillige Engagement ab 13 Jahren möglich, sofern eine andere Person im selben Haushalt Mitglied ist. Bis zum 16. Geburtstag benötigen wir dazu die Einwilligung der Eltern. Alle Mitglieder können gleichzeitig sowohl Hilfe in Anspruch nehmen als auch selber helfen.

Hilfseinsätze sind grundsätzlich unentgeltlich

Hilfs-Anfragen: Falls bei einem Einsatz Spesen oder sonstige Kosten für die freiwillige Person entstehen, sind diese von der unterstützten Person direkt nach dem Einsatz zurückzubezahlen. Als Spesen gelten effektive Auslagen wie Fahrkosten, Parkgebühren, Eintritte oder Ähnliches. Für Auto-Fahrkosten empfehlen wir pro Einsatz (Hin- und Rückfahrt) eine pauschale Entschädigung von CHF 5.- (Raum Riehen) bzw. CHF 10.– (Raum Basel) oder CHF 15.– (Agglomeration Basel).

Hilfs-Angebote: Falls bei individuellen Hilfsangeboten Kosten anfallen (z.B. Materialkosten an einem Bastelnachmittag für Kinder / Benzinkosten bei Mitfahrgelegenheit ins Einkaufszentrum) empfehlen wir eine vorgängige Absprache über die Kostenbeteiligung.

Gemeinsame Freizeitgestaltung: Bei gemeinsamen Freizeitunternehmungen werden Spesen nicht entschädigt.

Im Verhinderungsfall sagst du den Termin bitte frühzeitig ab, da sich die unterstützte Person auf dich verlässt und umgekehrt die freiwillige Person sich extra Zeit für dich nimmt.

Die freiwilligen Helferinnen und Helfer werden gebeten, ihre ausgeführten Einsätze spätestens per Ende Quartal (jeweils Ende März / Juni / Oktober / Dezember) über einen Rapport an die Geschäftsstelle zu übermitteln. Rapporte können über ein Formular auf der Website eingegeben oder auf einem Rapportblatt (Download auf der Homepage oder Bezug auf der Geschäftsstelle) erfasst werden.

Helferinnen und Helfer unterstehen der Schweigepflicht. Über das, was sie bei Ihren Einsätzen gesehen oder gehört haben, dürfen sie nicht mit Dritten reden. Auch die Geschäftsstelle untersteht der Schweigepflicht, soweit die Informationen für eine Vermittlung nicht relevant sind.

Freiwillige sind bei der Ausübung ihrer über den Verein vermittelten Tätigkeiten haftpflichtversichert. Versichert sind Sach- und Personenschäden gegenüber der vermittelten Person, nicht aber gegenüber Drittpersonen. Es ist zu beachten, dass die Haftpflichtversicherung nur bei der Ausübung von Tätigkeiten gilt, die über den Verein vermittelt wurden. Als Vermittlung gilt die Ausübung der Tätigkeit, so wie sie vereinbart wurde (z.B. einmaliger Einsatz oder regelmässiger Einsatz). In einem Schadenfall ist die Geschäftsstelle umgehend zu informieren.

Die Unfallversicherung ist private Sache der Mitglieder.

Bei einer Beteiligung am JAHE-Nachbarschaftsnetz werden soweit erforderlich deine Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail) zu Vermittlungszwecken an die vermittelte Person weitergegeben. Mit der Beteiligung am JAHE-Nachbarschaftsnetz erklärst du dich damit einverstanden. Sofern du einzelne Kontaktdaten (z.B. Mobile-Nummer) nicht weitergeben möchtest, bitten wir dich um eine entsprechende Mitteilung.